|
Acessum
|
||||
![]() |
|
Pflichtteil - Konstellation :
|
|
Unser letzter Wille Wir, die Eheleute Helga Schneider und Kurt Schneider setzen uns gegenseitig zum Alleinerben ein. Nach dem Tod des Letztversterbenden von uns beiden sollen unsere gemeinsamen Kinder Erben zu gleichen Teilen werden. Augsburg, 01.08.1992 Augsburg, 01.08.1992 Helga Schneider Kurt Schneider |
Hier entstehen bereits mit dem Tod des erstversterbenden Elternteils Pflichtteilsansprüche der Kinder !
Um die Kinder von der Einforderung des Pflichtteils beim Tod des erstversterbenden Elternteils abzuhalten, werden deshalb in das Testament der Ehegatten oftmals „Strafklauseln“ oder „Vergällungsklauseln“ aufgenommen.
Beispiel für Pflichtteilsstrafklausel im Ehegattentestament:
|
(...) Sollte eines unserer Kinder bereits beim Tod des Erstversterbenden von uns beiden seinen Pflichtteils verlangen, so soll es beim Tod des Letztversterbenden nicht Erbe werden, sondern allein den Pflichtteil erhalten. (...) |
Solche Testamentsklauseln können die Pflichtteilsansprüche der Kinder beim ersten Erbfall jedoch nicht verhindern!
Die Funktion von Strafklauseln beschränkt sich letztlich darauf, die Kinder dazu zu bringen, in Erwartung eines höheren Erbes auf die Einforderung des Pflichtteils zu verzichten.
Genau bei dieser Entscheidung werden die häufigsten Fehler gemacht!
Um sich für oder gegen die Einforderung des Pflichtteils beim Tod des erstversterbenden Elternteils entscheiden zu können, muss das Kind wissen:
Oftmals vertraut das erst für den zweiten Erbfall als Erbe eingesetzte Kind auf den Wortlaut des Testaments und geht von einer Bindungswirkung aus, die nicht besteht!
Löst sich der überlebende Ehegatte aber später von dem gemeinschaftlichen Testament und setzt eine andere Person (z.B. neuen Partner) als Erben ein, dann kann das Kind nur noch Pflichtteilsansprüche aus dem zweiten Erbfall geltend machen.
Pflichtteilsansprüche aus dem ersten Erbfall sind zwischenzeitlich oft verjährt.
Den Großteil seiner Ansprüche hat das Kind damit verloren!
| < zurück zur Übersicht | weiter zur nächsten Konstellation > |
...INFORMATION |
|
|
|
|
.... ...So funktioniert die...........Einziehung ...........Ihres Pflichtteils |
|
...KONTAKT |
|
|
|
|
.... ...Rufen Sie uns an...........unterT.0821 / 99 821 973 .... ...oder mailen Sie uns hier
Acessum
|
|
| ..Zum kostenlosen . ..Pflichtteilrechner |