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Was ist der Unterschied zwischen Pflichtteilsentziehung und Pflichtteilsunwürdigkeit ?
Pflichtteilsentziehung und Pflichtteilsunwürdigkeit haben völlig unterschiedliche Voraussetzungen. Die Pflichtteilsentziehung muss durch den Verstorbenen im Rahmen eines Testaments oder eines Erbvertrags angeordnet worden sein. Zudem muss einer der im Gesetz aufgeführten Pflichtteilsentziehungsgründe vorliegen. Die Pflichtteilsunwürdigkeit dagegen tritt nicht von selbst mit dem Erbfall ein, sondern erfordert eine Anfechtung.
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