Die Entziehung des Pflichtteils erfolgt durch letztwillige Verfügung des Erblassers, d.h. durch Testament oder durch Erbvertrag.
Neben der Anordnung der Entziehung des Pflichtteils muss der Erblasser im Testament bzw. im Erbvertrag auch den Grund für die Pflichtteilsentziehung angeben.