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Was ist der Unterschied zwischen Enterbung und Entziehung des Pflichtteils ?
Bei einer Enterbung wird eine Person durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Wenn die von der Erbfolge ausgeschlossene Person zu dem Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört, dann stehen ihr - gerade wegen der Enterbung - Pflichtteilsansprüche zu. Bei der Entziehung des Pflichtteils ordnet der Erblasser im Rahmen einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) an, dass der Pflichtteilsberechtigte nicht einmal den Pflichtteil bekommen soll, weil er sich bestimmten Verfehlungen schuldig gemacht hat. ACHTUNG: Gesetzesänderung für Erbfälle ab 01.01.2010!
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