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Hat ein Pflichtteilsberechtigter, der enterbt wurde, Anspruch auf den Pflichtteil ?


Ja, dies ist gerade der klassische Pflichtteilsfall !

Wenn eine Person enterbt wurde, bedeutet dies nur, dass sie nicht Erbe werden soll.
Wenn sie zu dem Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen gehört, dann steht ihr - gerade aufgrund der Enterbung - ihr gesetzlicher Pflichtteil zu.


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