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Wie wirkt sich eine Erbausschlagung auf den Pflichtteil aus ?


Hat der Pflichtteilsberechtigte eine Erbschaft, gleich ob sie ihm aufgrund gesetzlicher oder testamentarischer Erfolge zustand, innerhalb der Ausschlagungsfrist gegenüber dem Nachlassgericht ausgeschlagen, steht ihm in der Regel kein Pflichtteil zu.

Aber es gibt auch mehrere Ausnahmefälle, in denen der Pflichtteilsberchtigte trotz Ausschlagung seinen kompletten Pflichtteil oder zumindest den sog. Restpflichtteil einfordern kann.

Solch ein Ausnahmefall liegt z.B. dann vor, ...

  • ... wenn sich der überlebende Ehegatte für die sog. güterrechtliche Lösung (Ausschlagung der Erbschaft, Geltendmachung des Zugewinnausgleichs + kleiner Pflichtteil) entscheidet oder
  • ... wenn der Pflichtteilsberechtigte ein ihm zugewendetes Vermächtnis ausschlägt und dann die Auszahlung seines kompletten Pflichtteils fordert.


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