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Was ist der Unterschied zwischen einem Pflichtteilsverzicht und einem Erbverzicht ?
Bei einem Pflichtteilsverzicht verzichtet eine pflichtteilsberechtigte Person auf ihr Pflichtteilsrecht. Sie kann dann, wenn es zum Erbfall kommt, keine Pflichtteilsansprüche geltend machen. Bei einem Erbverzicht verzichtet eine erbberechtigte Person auf ihr gesetzliches Erbrecht.
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