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Was ist der Unterschied zwischen einem Pflichtteilsverzicht und einem Erbverzicht ?


Bei einem Pflichtteilsverzicht verzichtet eine pflichtteilsberechtigte Person auf ihr Pflichtteilsrecht. Sie kann dann, wenn es zum Erbfall kommt, keine Pflichtteilsansprüche geltend machen.

Bei einem Erbverzicht verzichtet eine erbberechtigte Person auf ihr gesetzliches Erbrecht.
Allerdings beinhaltet ein Erbverzicht automatisch einen Pflichtteilsverzicht, es sei denn dieser wurde ausdrücklich ausgenommen. Kommt es zum Erbfall, kann der Verzichtende weder gesetzlicher Erbe werden noch Pflichtteilsansprüche geltend machen.


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