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Kann für den Verzicht auf den Pflichtteil eine Gegenleistung / Abfindung vereinbart werden ?


Ja, es kann (und sollte) eine Abfindung für den Verzicht auf den Pflichtteil vereinbart werden.

Der Pflichtteilsberechtigte ist in der Regel nur dann bereit, einen Pflichtteilsverzicht zu unterschreiben, wenn er als Gegenleistung bereits zu Lebzeiten des Erblassers eine angemessene Abfindung (z.B. Geldsumme oder Grundstück) für seinen Verzicht bekommt.


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