Kann der Pflichtteilsverzicht rückgängig gemacht werden ?
Ein Pflichtteilsverzicht kann von den Vertragsparteien (Pflichtteilsberechtigter und Erblasser) einvernehmlich durch einen Vertrag aufgehoben werden.
Auch der Aufhebungsvertrag muss - genauso wie der Pflichtteilsverzicht selbst - notariell beurkundet werden.