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Kann der Pflichtteilsverzicht rückgängig gemacht werden ?


Ein Pflichtteilsverzicht kann von den Vertragsparteien (Pflichtteilsberechtigter und Erblasser) einvernehmlich durch einen Vertrag aufgehoben werden.
Auch der Aufhebungsvertrag muss - genauso wie der Pflichtteilsverzicht selbst - notariell beurkundet werden.


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