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Kann man trotz Pflichtteilsverzicht Erbe werden ?
Ja! Ein Pflichtteilsverzicht ist nur eine Beschränkung des Pflichtteilsrechts. Er lässt das gesetzliche Erbrecht des Verzichtenden unberührt. Hinterlässt der Verstorbene kein Testament und keinen Erbvertrag, dann kann der Pflichtteilsberechtigte über die gesetzliche Erbfolge auch dann Erbe werden, wenn er zu Lebzeiten des Erblassers einen notariellen Pflichtteilsverzicht unterzeichnet hat.
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