Ein Pflichtteilsverzicht ist ein zwischen dem Pflichtteilsberechtigten und dem Erblasser vertraglich vereinbarter Verzicht auf ein späteres Pflichtteilsrecht.
Inhalt dieses Vertrages ist, dass der Pflichtteilsberechtigte auf sein Pflichtteilsrecht entweder vollständig oder teilweise verzichtet (z.B. gegenständlich beschränkter Pflichtteilsverzicht) .
Ein Pflichtteilsverzicht muss notariell beurkundet werden.