Acessum

pflichtteil... und Ihr Pflichtteil kommt in Fahrt !

Pflichtteil Pflichtanteil Pflichterbteil - wir setzen Ihren Anspruch durch !
DATENSCHUTZ RECHTLICHES IMPRESSUM
< zurück zur Fragenübersicht weiter zur nächsten Frage >


Was ist der Unterschied zwischen einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament und einem "einfachen" Testament?


Grundsätzlich muss ein einfaches, privatschriftliches Testament von dem Erblasser persönlich, von Hand geschrieben (also nicht mit Schreibmaschine oder PC !) und unterschrieben werden.
Nur dann liegt ein formgültiges wirksames Testament vor.

Für Ehegatten gibt es eine Ausnahme von dieser Formvorschrift:
es reicht aus, wenn einer der Ehegatten von Hand den gemeinsamen letzten Willen niederschriebt und dieses gemeinschaftliche Testament dann von beiden Ehegatten unterschrieben wird.


< zurück zur Fragenübersicht weiter zur nächsten Frage >



...INFORMATION


....Einziehung Ihres Pflichtteils...So funktioniert die
...........Einziehung
...........Ihres Pflichtteils


...KONTAKT


....Pflichtteil Telefon...Rufen Sie uns an
...........unterT.0821 / 99 821 973

....Kontaktformular...oder mailen Sie uns hier

Acessum
Konrad-Adenauer-Allee 43
86150 Augsburg

Geschäftsführende Inhaberin:
Dipl. Jur. univ. Eva Pfaffenzeller,
Rechtsassessorin


..Zum kostenlosen
.Pflichtteilrechner Pflichtteil berechnen..
Pflichtteilrechner