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Acessum
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Der Verstorbene hat bei Schenkungen und Zuwendungen an den Pflichtteilsberechtigten eine Anrechnungsbestimmung getroffen. Wie findet die Anrechnung statt ?
Folgende Rechenschritte sind durchzufühern:
Zu beachten ist: Der Wert anrechenbarer Geschenke wird inflationsbereinigt! Gegebenenfalls wird ein verbleibender Anrechnungsrest noch auf Pflichtteilsergänzungsansprüche anzurechnen sein. Hat der Pflichtteilsberechtigte von dem Erblasser Geschenke ohne Anrechnungsbestimmung erhalten und macht er selbst einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend, so findet eine Anrechnung dieser Geschenke nur auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch statt! WICHTIG: Anrechnungspflichtige Zuwendungen an den Pflichtteilsberechtigten sind nicht lediglich von dem errechneten Pflichtteilsanspruch abzuziehen, sondern müssen vorher zum Nachlass hinzugerechnet werden. Entsprechendes gilt bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Vorgenannte Rechenschritte können durch Sondervorschriften modifiziert werden soweit mehrere Abkömmlinge des Erblasers vorhanden sind.
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