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Acessum
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Welche Besonderheiten gelten für Vermächtnisse bei der Berechnung des Pflichtteils ?
Vermächtnisse sind bei der Pflichtteilsberechnung nicht als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen. Sie vermindern daher die Pflichtteilsansprüche nicht. Oder anders: Der Pflichtteilsanspruch geht dem Vermächtnis vor!
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