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Der Verstorbene hat sein Eigenheim verschenkt. Er hat sich jedoch ein Nießbrauchsrecht / Wohnrecht vorbehalten. Welche Folge hat dies für den Pflichtteilsergänzungsanspruch ?


Zunächst beginnt aufgrund eines derartigen Nutzungsvorbehaltes die für Schenkungen geltende 10-Jahres-Frist nicht zu laufen.

Pflichtteilsergänzungsansprüche sind damit nicht nach Ablauf von 10 Jahren seit der erfolgten Schenkung ausgeschlossen.

Fehler werden oftmals bei dem Wertansatz derartiger Schenkungen gemacht!
Die Rechtsprechung des BGH hierzu ist sehr komplex.

Vereinfacht finden folgende Bewertungsschritte statt:

  1. Bewertung der Immobilie nach dem Niederstwertprinzip (ohne Berücksichtigung von Nießbrauch / Wohnrecht, jedoch unter Berücksichtigung von Kaufkraftschwund / Inflation),

  2. Abzug des Wertes des Nutzungsrechts (VORSICHT: auch hier Fehlerquelle!) nur in dem Fall, dass der Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Schenkung der geringere war.


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