|
Acessum
|
||||
![]() |
|
Was ist eine Anrechnungsbestimmung ?
Mit einer Anrechnungsbestimmung ordnet der Erblasser an, dass sein Geschenk an eine pflichtteilsberechtigte Person bei späteren Pflichtteilsansprüchen zu berücksichtigen ist und damit die Pflichtteilsforderung vermindert. Die Anordnung der Anrechnungsbestimmung hat nach derzeit geltendem Recht zeitlich spätestens mit der Schenkung zu erfolgen. Zudem muss sich die Anrechnung "auf den Pflichtteil" beziehen. Der Nachweis, dass es eine derartige Anrechnungsbestimmung bei Geschenken an den Pflichtteilsberchtigten gab, obliegt den Erben. Ohne eine solche Anrechnungsbestimmung bleiben Geschenke an den Pflichtteilsberechtigten unberücksichtigt.
|
|
|||||||||||||||
|
||||||||||||||||