Acessum

pflichtteil... und Ihr Pflichtteil kommt in Fahrt !

Pflichtteil Pflichtanteil Pflichterbteil - wir setzen Ihren Anspruch durch !
DATENSCHUTZ RECHTLICHES IMPRESSUM
< zurück zur Fragenübersicht weiter zur nächsten Frage >


Wie wird eine Lebensversicherung bei der Pflichtteilsberechnung berücksichtigt ?


Bei Lebensversicherungen ist entscheidend, ob der Verstorbene einen Bezugsberechtigten gegenüber der Versicherung bestimmt hat.

Wurde kein Bezugsberechtigter bestimmt, fällt die Versicherungssumme in den Nachlass und ist bei der Berechnung des ordentlichen Pflichtteils wie andere Nachlasswerte auch zu berücksichtigen.

Wurde hingegen ein Bezugsberechtigter benannt, gelangt die Versicherungssumme beim Erbfall nicht in den Nachlass, sondern fällt direkt dem Bezugsberechtigten zu.
Die von dem Verstorbenen erfolgte Benennung des Bezugsberechtigten wird dann wie eine Schenkung behandelt.
Ob hieraus Pflichtteilsergänzungsansprüche entstehen, richtet sich danach, ob seit Einsetzung des Bezugsberechtigten die 10-Jahres-Frist verstrichen ist. Handelt es sich lediglich um eine widerrufliche Einsetzung beginnt die 10-Jahres-Frist erst gar nicht zu laufen.


< zurück zur Fragenübersicht weiter zur nächsten Frage >



...INFORMATION


....Einziehung Ihres Pflichtteils...So funktioniert die
...........Einziehung
...........Ihres Pflichtteils


...KONTAKT


....Pflichtteil Telefon...Rufen Sie uns an
...........unterT.0821 / 99 821 973

....Kontaktformular...oder mailen Sie uns hier

Acessum
Konrad-Adenauer-Allee 43
86150 Augsburg

Geschäftsführende Inhaberin:
Dipl. Jur. univ. Eva Pfaffenzeller,
Rechtsassessorin


..Zum kostenlosen
.Pflichtteilrechner Pflichtteil berechnen..
Pflichtteilrechner