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Acessum
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Wie wird eine Lebensversicherung bei der Pflichtteilsberechnung berücksichtigt ?
Bei Lebensversicherungen ist entscheidend, ob der Verstorbene einen Bezugsberechtigten gegenüber der Versicherung bestimmt hat. Wurde kein Bezugsberechtigter bestimmt, fällt die Versicherungssumme in den Nachlass und ist bei der Berechnung des ordentlichen Pflichtteils wie andere Nachlasswerte auch zu berücksichtigen. Wurde hingegen ein Bezugsberechtigter benannt, gelangt die Versicherungssumme beim Erbfall nicht in den Nachlass, sondern fällt direkt dem Bezugsberechtigten zu.
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