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Was bedeuten die Begriffe: Aktivnachlass, Passivnachlass, Nettonachlass und fiktiver Nachlass ?


Der Aktivnachlass ist die Summe aller vorhandenen Vermögenswerte des Verstorbenen (z.B. Immobilien (Haus, Grundstück, Eigentumswohnung, Ferienhaus, Miteigentumsanteile hieran usw.), Bankguthaben (Sparbuch, Girokonto, sonstige Geldanlage), Wertpapiere/Wertpapierdepot, persönliche Gegenstände (z.B. Schmuck, Kleidung, Sammlungen), Auto, Forderungen,...).

Der Passivnachlass umfasst sämtliche Schulden des Verstorbenen sowie die mit dem Todesfall direkt verbundenen Verbindlichkeiten wie z.B. Beerdigungskosten.

Der Nettonachlass wird ermittelt, indem vom Aktivnachlass der Passivnachlass abgezogen wird. Er bildet die Grundlage für die Berechnung des ordentlichen Pflichtteils.

Der fiktive Nachlass wird dadurch gebildet, dass man den Wert aller pflichtteilsergänzungsrelevanten Schenkungen des Verstorbenen zum Nettonachlass hinzuzählt.
ACHTUNG: Gesetzesänderung für Erbfälle ab 01.01.2010!
Hier gilt das sog. Abschmelzungsmodell. Die Schenkung wird innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall in vollem Umfang, innerhalb jedes weiteren Jahres vor dem Erbfall um jeweils ein Zehntel weniger berücksichtigt.


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