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Ist der Kaufkraftschwund auch bei Eigengeschenken ( = Geschenke des Verstorbenen an den Pflichtteilsberechtigten) zu berücksichtigen ?


Ja. Bei lebzeitigen Geschenken des Verstorbenen an den Pflichtteilsberechtigten ist über die Verbrauchpreisindexreihen des Statistischen Bundesamtes der Wert der Schenkung auf den Todestag hochzurechnen. Es erfolgt also auch bei Eigengeschenken ein Aufschlag für die eingetretene Inflation.

VORSICHT! Häufiger Rechenfehler bei Eigengeschenken:
Eigengeschenke sind beim fiktiven Nachlass mitanzusetzen und nicht nur von dem errechneten Pflichtteilsergänzungsanspruch abzuziehen!


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