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Wie wird der Wert einer Schenkung ermittelt ?


Bei Schenkungen gelten dieselben Regeln wie bei vorhandenen Nachlassgegenständen.

Der Pflichtteilsberechtigte hat einen Wertermittlungsanspruch gegen die Erben, wenn die ihm zugänglichen Tatsachen es ihm nicht ermöglichen, den Wert der Schenkung einfach zu bestimmen (regelmäßig also bei Immobilien, Kunstgegenständen,...).
Bestreitet der Erbe den vom Pflichtteilsberechtigten angesetzten Wert und kommt es daraufhin zu einem Gerichtsverfahren, wird zum Zwecke der Wertermittlung ein Sachverständiger gerichtlich bestellt.


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