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Unter welchen Voraussetzungen ist eine Schenkung zeitlich unbeschränkt zu berücksichtigen ?
Zeitlich unbeschränkt berücksichtigt werden Ehegatten-Schenkungen (wenn die Ehe zum Todeszeitpunkt noch bestand) und Schenkungen unter Vorbehalt eines Nutzungsrechts (z.B. Wohnrecht, Nießbrauch). Hatte der Verstorbene mehrere Kinder ist außerdem genau zu prüfen, ob es sich bei einem "Geschenk" an ein Kind nicht um die rechtliche Sonderform einer Ausstattung handelt. Denn dann gelten wiederum zahlreiche Sonderregeln (u.a. keine zeitliche Beschränkung!), die zu einer wesentlichen Erhöhung der Pflichtteilsansprüche führen können.
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