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Acessum
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Gilt bei Schenkungen die 10-Jahres-Frist ?
Grundsätzlich sind bei der Berechnung des Pflichtteils nur solche Schenkungen zu berücksichtigen, die der Verstorbene innerhalb der letzten 10 Jahre vor seinem Tod gemacht hat. VORSICHT: Unter Umständen hat bei länger zurückliegenden Schenkungen die 10-Jahres-Frist noch gar nicht zu laufen begonnen z.B. bei vorbehaltenem Nutzungsrecht, Nießbrauch, Wohnrecht,... Eine Ausnahme von der strengen 10-Jahres-Frist gilt auch bei Schenkungen, die der Verstorbene seinem Ehegatten gemacht hat.
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