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Welche Rechtsgeschäfte fallen unter den Begriff der Schenkung? Was ist z.B. wenn ein Gegenstand vom Erblasser absichtlich "sehr günstig" verkauft wird ?


Entscheidend ist, ob der Verstorbene für seine Leistung (Übertragung von Immobilien, Geld,...) eine Gegenleistung bekommen hat.

Bei so genannten gemischten Schenkungen erhält der Verstorbene objektiv betrachtet eine zu geringe Gegenleistung. Auch solche Rechtsgeschäfte können zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen führen.

Beispiel:
Hat der Verstorbene ein Haus, das 200.000 Euro wert ist, an sein Lieblingskind für 80.000 Euro verkauft, dann liegt eine Schenkung (unentgeltliche Übertragung) in Höhe der Differenz von 120.000 Euro vor. Diese Schenkung kann einen Pflichtteilsergänzungsanspruch begründen.


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