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Spielen Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers bei der Pflichtteilsberechnung eine Rolle ?
Ja! Bei Schenkungen können sich ganz erhebliche Pflichtteilsergänzungsansprüche ergeben. Bestimmte Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten an Erben oder Dritte gemacht hat, werden bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs berücksichtigt. ACHTUNG: Gesetzesänderung für Erbfälle ab 01.01.2010! VORSICHT: Unter Umständen hat bei einer länger zurückliegenden Schenkung die 10-Jahres-Frist noch gar nicht zu laufen begonnen z.B. bei vorbehaltenen Nutzungsrechten, Nießbrauch, Wohnrecht,... HINWEIS: Hat der Verstorbene eine Immobilie (Haus, Grundstück, Eigentumswohnung, Ferienhaus,...) verschenkt, gilt das Niederstwertprinzip! Außerdem ist immer der Kaufkraftschwund (Inflation) zu berücksichtigen!
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