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Wer legt den Wert einer im Nachlass befindlichen Immobilie fest ?


Eine verbindliche außergerichtliche Festlegung des Immobilienwertes kann nur gemeinsam durch den Pflichtteilsberechtigten und den Erben stattfinden, indem sie sich auf einen Wert einigen und diesen vertraglich für verbindlich erklären.

Ein Wertgutachten, das der Erbe auf Verlangen des Pflichtteilsberechtigten in Auftrag gegeben hat, ist für keine der Parteien bindend!
Der Erbe kann also von einem niedrigeren, der Pflichtteilsberechtigte von einem höheren Wert ausgehen. Ist eine Einigung nicht zu erzielen, kommt es zum Rechtsstreit.
Im gerichtlichen Verfahren bestellt das Gericht einen Sachverständigen, der den Immobilienwert ermittelt. Auf Basis dieses Wertgutachtens ergeht sodann eine gerichtliche Entscheidung über die Höhe des Zahlungsanspruchs.


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