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Acessum
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Wer legt den Wert einer im Nachlass befindlichen Immobilie fest ?
Eine verbindliche außergerichtliche Festlegung des Immobilienwertes kann nur gemeinsam durch den Pflichtteilsberechtigten und den Erben stattfinden, indem sie sich auf einen Wert einigen und diesen vertraglich für verbindlich erklären. Ein Wertgutachten, das der Erbe auf Verlangen des Pflichtteilsberechtigten in Auftrag gegeben hat, ist für keine der Parteien bindend!
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