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Sind die Erben und der Pflichtteilsberechtigte an das Ergebnis des Gutachtens gebunden ?


Weder der Erbe noch der Pflichtteilsberechtigte sind ein an außergerichtliches Wertgutachten gebunden, es sei denn dies wurde zwischen den Parteien vereinbart.
VORSICHT: Eine derartige Bindungsvereinbarung kann negative Folgen haben und ist zudem auch bei der Absicht einer gütlichen Einigung nicht erforderlich. Sehr viel hilfreicher ist hier die Beauftragung eines vertrauenswürdigen Sachverständigen z.B. Gutachterausschuss bei dem örtlichen Landratsamt.


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