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Welche Fehler können in einem Wertermittlungsgutachten typischerweise auftreten ?


Von den Erben in Auftrag gegebene Wertermittlungsgutachten sind häufig falsch und weisen einen zu geringen Immobilienwert aus.
Die große Gefahr besteht darin, dass Gutachtenfehler vom Pflichtteilsberechtigten oft nicht erkannt und klar benannt werden können. Es reicht aber nicht aus, auf Angebotspreise ähnlicher Immobilien (z.B. Maklerangebote) zu verweisen und damit einen höheren Immobilienwert begründen zu wollen.
Der Pflichtteil kann nur dann rechtssicher durchgesetzt werden, wenn Gutachtenfehler sicher aufgedeckt werden.

Typisch sind folgende Fehler:
falsche Bewertungsstichtage, falsche Rückrechnungsmethode (Baupreisindex, Inflation, Bodenrichtwerte) zum früheren Stichtag bei Schenkungen, ungeeignete Wertermittlungsmethode, systematische Fehler in der Anwendung der ausgewählten Bewertungsmethode, zu hohe Wertkorrekturen und Abschläge, unzureichende Erfassung wertrelevanter Faktoren.


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