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Welchen Mindestanforderungen muss ein Wertermittlungsgutachten genügen ?


Ein Wertermittlungsgutachten muss den Bewertungsgegenstand detailliert erfassen und beschreiben.
Das Gutachten muss den Wert der Immobilie zu einem bestimmten Bewertungsstichtag bzw. bei Schenkungen zu zwei Bewertungsstichtagen berechnen.
Die Auswahl der vom Gutachter herangezogenen Wertermittlungsmethode muss begründet werden.
Unzureichend ist eine bloße Abschätzung des Immobilienwertes ohne Darstellung einer anerkannten Berechnungsmethode.


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