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Wer wählt den Gutachter aus ?
Verlangt der Pflichtteilsberechtigte die Überreichung eines Wertermittlungsgutachtens, kann der Erbe frei einen Sachverständigen auswählen.
Einer Zustimmung des Pflichtteilsberechtigten bedarf es hierzu nicht. Der Gutachter muss jedoch unparteiisch und fachlich geeignet sein, ein ordnungsgemäßes Wertgutachten zu erstellen. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass es sich um einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen handelt.
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