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Unter welchen Voraussetzungen kann der Pflichtteilsberechtigte die Wertermittlung von Immobilien (Haus, Eigentumswohnung, Ferienhaus,... ) verlangen ?


Den Wert einer Immobilie kann der Pflichtteilsberechtigte in aller Regel nicht ohne Wertermittlungsgutachten zuverlässig bestimmen. Es besteht daher ein Anspruch gegen den/die Erben auf Beauftragung eines Sachverständigen.
Wurden Immobilien noch zu Lebzeiten des Erblassers verschenkt oder übertragen, ist weitere Anspruchvoraussetzung die Zugehörigkeit zum fiktiven Nachlass.
VORSICHT: Bei verschenkten Immobilien gilt das so genannte Niederstwertprinzip, der Kaufkraftschwund ist zu berücksichtigen sowie bei Nießbrauch und Wohnungsrechten die BGH-Rechtsprechung bei den Wertansätzen zu beachten!


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