|
Acessum
|
||||
![]() |
|
Wie hat ein Nachlassverzeichnis auszusehen ?
Ein Nachlassverzeichnis muss das gesamte Vermögen des Verstorbenen darstellen. Es hat das gesamte Eigentum des Verstorbenen (z.B. Immobilien (Haus, Grundstück, Eigentumswohnung, Ferienhaus usw.), Bankguthaben (Sparbuch, Girokonto, sonstige Geldanlage), Wertpapiere/Wertpapierdepot, persönliche Gegenstände (z.B. Schmuck, Kleidung, Sammlungen), Auto, Forderungen,...) und auch die Schulden des Verstorbenen zu beinhalten. Daneben sind alle unmittelbar mit dem Erbfall verbundenen Kosten und Verbindlichkeiten (z.B. Beerdigungskosten) aufzuführen.
|
|
|||||||||||||||
|
||||||||||||||||