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Wie hat ein Nachlassverzeichnis auszusehen ?


Ein Nachlassverzeichnis muss das gesamte Vermögen des Verstorbenen darstellen.

Es hat das gesamte Eigentum des Verstorbenen (z.B. Immobilien (Haus, Grundstück, Eigentumswohnung, Ferienhaus usw.), Bankguthaben (Sparbuch, Girokonto, sonstige Geldanlage), Wertpapiere/Wertpapierdepot, persönliche Gegenstände (z.B. Schmuck, Kleidung, Sammlungen), Auto, Forderungen,...) und auch die Schulden des Verstorbenen zu beinhalten. Daneben sind alle unmittelbar mit dem Erbfall verbundenen Kosten und Verbindlichkeiten (z.B. Beerdigungskosten) aufzuführen.
Das Nachlassverzeichnis muss übersichtlich und detailliert sein. Auch ausgleichspflichtige Zuwendungen und Schenkungen sind aufzuführen.


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