Die Mindesthöhe der Verzugszinsen beträgt 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Die Verzugszinsen betragen aktuell (1. Januar 2012): 5,12 %.
Kann der Pflichtteilsberechtigte einen höheren Verzugsschaden nachweisen, z.B. weil er selbst ein Darlehen mit höherem Zinssatz in Anspruch nimmt, sind die entsprechend höheren Zinsen zu berücksichtigen.