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Wie hoch sind die Verzugszinsen ?


Die Mindesthöhe der Verzugszinsen beträgt 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Die Verzugszinsen betragen aktuell (1. Januar 2012): 5,12 %.
Kann der Pflichtteilsberechtigte einen höheren Verzugsschaden nachweisen, z.B. weil er selbst ein Darlehen mit höherem Zinssatz in Anspruch nimmt, sind die entsprechend höheren Zinsen zu berücksichtigen.


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