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Ab wann gerät der Erbe mit der Pflichtteilszahlung in Verzug ?


Der Erbe gerät mit der Pflichtteilszahlung dann in Verzug, wenn er trotz erfolgter Mahnung die eingeforderte Pflichtteilssumme nicht an den Pflichtteilsberechtigten bezahlt.
Im Fall einer ausgesprochenen Stufenmahnung kommt der Erbe auch ohne Bezifferung der Pflichtteilsforderung schon dann mit der Zahlung in Verzug, wenn er schuldhaft Auskunftserteilung und/oder Wertermittlung verzögert. Das bewirkt, dass bei Verzögerungsversuchen frühzeitig Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe anfallen.


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