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Was passiert, wenn der Pflichtteilsberechtigte zu viel verlangt ?


Beziffert der Pflichtteilsberechtigte seine Pflichtteilsansprüche zu hoch, so läuft er regelmäßig Gefahr, in einem folgenden Rechtsstreit teilweise zu unterliegen und damit anteilsmäßig Gerichtskosten, Sachverständigenkosten und Anwaltskosten (des eigenen und des gegnerischen Anwalts) tragen zu müssen.
Eine gewissenhafte, bis in Detail reichende Vorgehensweise ist damit stets geboten. Blindes Taktieren und der unreflektierte Versuch "hoch einzusteigen" können dem Pflichtteilsberechtigten teuer zu stehen kommen!


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