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Kann der Pflichtteilsberechtigte einfach den Pflichtteil vom Erben verlangen ohne eine konkrete Summe zu nennen ?


Nein. Der Pflichtteilsberechtigte muss seine Pflichtteilsforderung exakt in Euro beziffern!

Vor Auskunft und Wertermittlung kann er jedoch mit einer auf den Einzelfall abgestimmten pflichtteilsrechtlichen Stufenmahnung bereits ohne Bezifferung den Erben in Verzug setzen.


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