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Kann der Pflichtteilsanspruch vererbt werden ?


Ja. Wenn der Pflichtteilsberechtigte selbst stirbt bevor er seine Pflichtteilsforderung geltend gemacht bzw. ausgezahlt bekommen hat, dann geht die Pflichtteilsforderung auf seine Erben über.
Der mögliche Eintritt einer Verjährung bleibt durch den Tod des Pflichtteilsberechtigten unberührt.


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