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Kann der Erblasser bestimmen, dass der Pflichtteilsanspruch von der Erfüllung einer Bedingung abhängen soll ?


Nein, eine solche Bestimmung des Verstorbenen ist unwirksam.

Der Pflichtteil ist nicht beschränkbar. Genauso wenig kann der Erblasser Pflichtteilsansprüche dadurch beeinträchtigen, dass er den Wert von Nachlassgegenständen festsetzt.


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