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Gelten für den Pflichtteil Besonderheiten, wenn es einen Testamentsvollstrecker gibt ?


Auch bei angeordneter Testamentsvollstreckung richten sich die Pflichtteilsansprüche gegen die Erben.

Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten, die auf Auskunft, Wertermittlung und Zahlung gerichtet sind, muss der Testamentsvollstrecker nicht erfüllen.
Alleine bei der Zwangsvollstreckung in den Nachlass spielt die Testamentsvollstreckung eine Rolle:
Ein Leistungsurteil zwischen Erbe und Pflichtteilsberechtigtem entfaltet keine Rechtskraft gegenüber dem Testamentsvollstrecker. Deshalb muss zusätzlich gegen den Testamentsvollstrecker ein Duldungstitel erwirkt werden.


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