Der Pflichtteil muss von den Erben bezahlt werden.
Mehrere Miterben haften nach außen grundsätzlich als Gesamtschuldner. Das bedeutet der Pflichtteilsberechtigte kann entweder von allen Erben gemeinsam Zahlung verlangen oder aber sich einen oder mehrere Erben aussuchen und von diesen die Zahlung verlangen.