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Acessum
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Hat der Pflichtteilsberechtigte zu Lebzeiten des Erblassers einen Anspruch auf vorzeitige Auszahlung des Pflichtteils ?
Solange der (künftige) Erblasser lebt, bestehen keine Ansprüche auf vorzeitige Auszahlung eines Pflichtteils. Erst nach dem Tod des Erblassers können Pflichtteilsansprüche gegenüber dem Erben bzw. den Miterben geltend gemacht werden.
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