Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht mit dem Erbfall.
Der Pflichtteil ist daher mit dem Erbfall zur Zahlung fällig. Die Nachlasszusammensetzung sowie die Art der Pflichtteilsansprüche spielen dabei keine Rolle.
Einer Verzögerungstaktik der Erben sollte der Pflichtteilsberechtigte so früh als möglich mit einer erbrechtlichen Stufenmahnung entgegetreten.