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Kann einer Person, die Erbe geworden ist, dennoch ein Pflichtteilsanspruch zustehen ?


Ja, das ist möglich!

Sämtliche Regeln des Pflichtteilsrechts sorgen dafür, dass der Pflichtteilsberechtigte nicht mit einem zu kleinen Erbe abgespeist werden kann.

Falls eine Person als Erbe eingesetzt wurde und der ihr zugewendete Erbteil niedriger ist als der ihr zustehende Pflichtteil, dann hat diese Person einen Anspruch auf den so genannten Zusatzpflichtteil.

Der Wert des Zusatzpflichtteils ist die Differenz zwischen dem Wert des zugewendeten Erbteils und dem Wert des Pflichtteils.

Bei lebzeitig erfolgten Schenkungen des Verstorbenen sind außerdem Pflichtteilsergänzungsansprüche zu berücksichtigen.


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